Allgemeine Geschäftsbedingungen Headquarter Berge by Humanitas Foundation e.V. (AGB)

Stand November 2019

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten der Headquarter Berge by Humanitas Foundation e.V sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen Headquarter Berge by Humanitas Foundation e.V. (nachfolgend kurz „ANBIETER“).
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom ANBIETER ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des ANBIETERS ein Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. Mit der Buchungsbestätigung werden die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung akzeptiert.
  2. Vertragspartner sind der ANBIETER und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem ANBIETER gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem ANBIETER eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS.
  4. Buchungen dürfen nur durch voll geschäftsfähige Personen getätigt werden. Das Mindestalter für eine Buchung und alle mitreisenden Gäste ist 18 Jahre.

III.  Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Der ANBIETER ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der ANBIETER ist aus wichtigem Grund ( z.B. wenn die Unterbringung in den reservierten Räumlichkeiten nicht möglich ist) berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in anderen Räumlichkeiten, Hotel und/oder Pension vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an den ANBIETER Regressansprüche gestellt werden können.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des ANBIETERS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des ANBIETERS gegenüber Dritten.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann der vertraglich vereinbarte Preis auf die Erhöhung angepasst werden.
  5. Die Preise können vom ANBIETER ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Mitreisenden, der Leistung des ANBIETERS oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der ANBIETER dem zustimmt.
  6. Rechnungen des ANBIETERS ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der ANBIETER eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
  7. Der Gesamtbetrag ist sofort bei der Buchung fällig und kann mit Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt werden. Erst nach vollständigem Zahlungseingang ist eine Buchung verbindlich und bestätigt.
  8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des ANBIETER aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen des ANBIETERS)

Der ANBIETER räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bedingungen: Der Gast kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem ANBIETER maßgeblich. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren werden vom ANBIETER in folgender Staffelung erhoben:

    • bis 14 Tage vor Reisetermin 50 % der Grundmiete über die gesamte Buchungsdauer
    • weniger als 14 Tage vor Reisetermin 90 % der Grundmiete über die gesamte Buchungsdauer.

Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen kann von Seiten des ANBIETERS der gesamte Preis berechnet werden und ist sofort fällig. Gelingt es dem ANBIETER einen anderen Gast für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden 10% des Preises berechnet.

V. Rücktritt des ANBIETERS

  1. Wird eine gemäß III Abs. 7 und 8 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das ANBIETER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist der ANBIETER berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
  • Höhere Gewalt oder andere vom ANBIETER nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer und Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Der ANBIETER begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des ANBIETERS den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des ANBIETERS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des ANBIETERS zuzurechnen ist;
  • Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
  1. Der ANBIETER hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  2. Der ANBIETER weist ausdrücklich darauf hin, dass die illegale Nutzung des Internets, sowie online Glücksspiele und illegale Downloads verboten sind. Sollte sich herausstellen, dass dem zuwidergehandelt wurde, wird die Veranstaltung ohne Ansprüche auf Rückerstattung beendet und rechtliche Schritte eingeleitet.
  3. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt werden und besenrein übergeben werden.

Dies bedeutet: Betten abgezogen, Mülleimer geleert, Geschirr gespült und in die  Schränke geräumt, Böden gefegt und den Müll an der Sammelstelle bereitgestellt. Danach kann der ANBIETER für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers und Räumlichkeiten bis 18.00 Uhr 70 % und nach 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

  1. Spätestens bei Anreise ist dem ANBIETER eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen, Kontaktdaten und Geburtsdatum auszuhändigen.
  2. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

VII. Sonstige Bestimmungen

  1. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des ANBIETER-Vertrages und kann über die Webseite des ANBIETER herunter geladen oder beim ANBIETER erfragt werden. Der verantwortliche Gast muss die Hausordnung spätestens bei Anreise unterschreiben.
  2. Minderjährige Personen (unter 18 Jahren) dürfen weder eine Buchung vornehmen noch Teil der Mitreisenden Gäste sein.
  3. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
  4. Der Gast ist nur berechtigt, die Räumlichkeiten und Zimmer mit der gemeldeten, vertraglich vereinbarten, namentlich genannten Personen und der gebuchten Personenzahl zu belegen. Besuche von Freunden, Verwandten oder Tagesgästen sind nicht erlaubt. Bei Anreise sind dem ANBIETER alle Gäste namentlich zu benennen.
  5. Es ist immer der buchende Gast verantwortlich für die Buchung, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Gruppe.

VIII. Haftung und Verjährung

  1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden und/oder grobe Verschmutzungen haftet der Gast. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 150 Euro in bar einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem ANBIETER kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist und die Räumlichkeiten im besenreinen Zustand übergeben wurden. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche nicht berührt.
  1. Der ANBIETER haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem ANBIETER -Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der ANBIETER die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des ANBIETERS beruhen. Einer Pflichtverletzung des ANBIETERS steht die eines gesetzlichen Vertreters, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des ANBIETERS auftreten, wird sich der ANBIETER auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem ANBIETER anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Eine Haftung für Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- Internet und/oder Stromversorgung wird vom ANBIETER jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung, Warmwasser etc. Die Haftung des ANBIETERS ist der Höhe nach auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die ANBIETER für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein verantwortlich ist. Die Haftung des ANBIETERS ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind (z.B. Abkommen von Warschau und Guadajalara, Luftverkehrsgesetz, Eisenbahnverkehrsordnung, Haftungspflichtgesetz, HGB, Postgesetz etc.).
  3. Der Gast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich dem ANBIETER anzuzeigen.
  4. Für im Zimmer befindliche Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  5. Nutzt der Gast einen KFZ-Stellplatz auf dem Gelände des ANBIETERS kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des ANBIETER. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem ANBIETER-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der ANBIETER nicht, soweit der ANBIETER, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des ANBIETER -Grundstücks gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden.
  6. Werden nach Abreise Fundsachen gefunden, so wird der ANBIETER den für die Buchung verantwortlichen Gast informieren. Der Gast kümmert sich dann um die Abholung der Fundsachen. Der ANBIETER ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  7. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ANBIETER -Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des ANBIETERS in 59872 Meschede.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 59872 Meschede. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des ANBIETERS in 59872 Meschede. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ANBIETER-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.